Sie befinden sich auf der Hauptseite - Beratung
Kompetene Rechtsberatung und Steuerberatung durch erfahrene Rechtsanwältin.
Als Anwalt nehme ich die gleichen Aufgaben wie ein Steuerberater wahr. Befugt hierfür bin ich durch das Steuerberatergesetz.
Gegenstand der Tätigkeit als Anwalt ist die Beratung im Bereich Einkommensteuer, die Erstellung von Einkommenssteuererklärungen und die damit zusammenhängenden Aufgaben.
Ob Sie Einkommenssteuerpflichtig sind, hängt davon ab,ob das ermittelte Einkommen den Einkommenssteuerfreibetrag übersteigt
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte
Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn. Der Gewinn ist durch Betriebsvermögensvergleich oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben oder bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) zu ermitteln. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb oder den selbstständig ausgeübten Beruf veranlasst sind. Bei den übrigen Einkunftsarten sind zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen aus der jeweiligen Einkunftsart alle Aufwendungen abzuziehen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten).
Sie können Frau Rechtsanwältin Sylvia Karsdorf in ihrem Büro in Hanau, telefonisch oder online für eine Rechtsberatung oder Steuerberatung erreichen.
Impressum: Rechtsanwältin Sylvia Karsdorf,Jahnstraße 22,63450 Hanau Tel.: 06181 1801957, info@karsdorf.com